In Deutschland gelten für viele Unternehmen seit 6. Dezember 2025 strengere gesetzliche Vorschriften zur Stärkung der Cybersicherheit. Dazu können auch große und umsatzstarke Praxen gehören. Die strengeren gesetzlichen Pflichten wurden aufgrund der zweiten EU-Richtlinie für mehr Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) eingeführt.
Alles Wissenswerte für Praxen hat die KBV in der PraxisInfo „Neue Vorgaben für Cybersicherheit: Hinweise für betroffene Praxen und MVZ“ veröffentlicht. Demnach können im Gesundheitsbereich neben Krankenhäusern auch schätzungsweise rund 1.000 große Praxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) von den neuen Vorgaben betroffen sein.
Prüfen, ob Praxis betroffen ist
Im ersten Schritt sollten Inhaber von Praxen und MVZ prüfen, ob ihr Unternehmen überhaupt von den neuen Vorschriften betroffen ist. Diese „NIS2-Betroffenheitsprüfung“ können Praxisinhaber online beim BSI durchführen. Sofern sie feststellen, dass sie betroffen sind, müssen sie sich beim BSI registrieren und dabei auch ihre Kontaktdaten hinterlegen. Wie diese Registrierung genau abläuft, dazu bietet das BSI eine Schritt-für-Schritt-Anleitung auf ihrer Internetseite.
Breites Serviceangebot der KBV
Um niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten bei der Umsetzung von IT-Sicherheitsmaßnahmen zu unterstützen, stellt die KBV viele praxisnahe Informationen und Serviceangebote bereit. Dazu gehört etwa die zertifizierte Online-Fortbildung zur IT-Sicherheit für Ärzte und Psychotherapeuten im Fortbildungsportal. Auch gibt es Schulungsmaterial für Praxisangestellte im KBV-Hub zur IT-Sicherheit. Dort finden Praxen unter anderem die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV mit sämtlichen Anforderungen sowie Musterdokumente, die sie individuell nutzen können.
Quelle: KBV-PraxisNachrichten










