Auf den Deutschen Schmerz- und Palliativtagen im März 2926 in Frankfurt debattieren Experten unter Leitung von Dr. Carsten Brau und Dr. Michael Überall von der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) die rechtlichen, ethischen und praktischen Herausforderungen. Ziel: Klärung und Orientierung für die Ärzteschaft in unsicheren Zeiten. „Grundsätzlich hat das Bundesverfassungsgericht alles gut geregelt, es braucht keine Neuregelung durch den Gesetzgeber“, findet Dr. Carsten Brau, Vizepräsident der DGS und Leiter des Regionalen Schmerzzentrums Osnabrück.
„Derzeit gibt es starke Tendenzen, diese offene Regelung gesetzlich wieder einzuengen – vor allem aus religiösen, psychiatrisch-medizinischen oder konservativen Ideologien“ ergänzt Dr. Michael Überall, Vizepräsident der DGS und Präsident der Deutschen Schmerzliga. „Faktisch würde durch diese Bestrebungen das Grundsatzurteil des BverfG wieder außer Kraft gesetzt, das Recht auf Selbstbestimmung eingeschränkt und letztlich die Hürden für ärztlich assistierte Suizide so hoch, dass sie formal einem Verbot gleichkämen. Das war sicherlich nicht das, was das BVerfG 2020 mit seinem wegweisenden Urteil erreichen wollte.“
Im Rahmen der Deutschen Schmerz- und Palliativtagen 2026 in Frankfurt/Main werden die Experten der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin in der „Podiumsdiskussion ärztlich assistierter Suizid“ am 20.3.2026, 14-15.30 Uhr, diese Aspekte vor einem Fachpublikum besprechen, um Ärzten mehr Handlungssicherheit zu geben und zur Meinungsbildung in der Fachwelt beizutragen.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 in einem Grundsatzurteil das Verbot der Suizidhilfe (§ 217 StGB) aufgehoben. Jeder hat das Recht auf selbstbestimmtes Sterben – inklusive Hilfe durch Dritte, solange die Entscheidung freier Wille ist, also einsichtig, druckfrei und gut informiert getroffen wird.
Quelle: DGS










