Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als strafrechtliches Risiko für Ärzte: Ein aktuelles Gutachten sieht beim Einsatz der eGK die Gefahr, dass Ärzte damit zwangsläufig gegen das Datenschutzrecht und unter Umständen auch gegen die Schweigepflicht verstoßen. Die Untersuchung „Versichertenstammdatendienst (VSD) in der Arztpraxis und Strafbarkeitsrisiken für Ärzte nach § 203 StGB“ im Auftrag der Freien Ärzteschaft sieht das größte Manko der eGK darin, dass die Identität der Versicherten bei der Ausgabe der Karten nicht überprüft wird. Ärzte wiederum hätten keine Handhabe, die Identität der Versicherten etwa per Ausweiskontrolle zu prüfen. Dadurch sei der Datenschutz an entscheidender Stelle nicht gewährleistet und die Karte nicht sicher. Damit sei auch die Übermittlung von Sozial- und Medizindaten über das Internet beim Einsatz der eGK nicht zulässig. Das Gutachten kommt zu einem dramatischen Schluss: Ein Arzt kann nur dadurch vermeiden, sich nicht strafbar zu machen, indem er sich nicht am Versichertenstammdienst beteiligt.
(mmh)
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