Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat aktuell mitgeteilt, dass der Bewertungsausschuss eine Änderung zur EBM-Ziffer 04433 mit Gültigkeit zum 1. Januar 2019 beschlossen hat. Die Zusatzpauschale für die neuropädiatrische Betreuung (EBM-Ziffer 04433, 299 EBM-Punkte, Eurowert: 31,86 €) ist ab dem 1. Quartal 2019 auch für Patienten mit dem neuen ICD-10-Kode G90.60 (Komplexes regionales Schmerzsyndrom der oberen Extremität, Typ II: Kausalgie) berechnungsfähig.
Hintergrund ist, dass das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation (DIMDI) den ICD-10-Kode G56.4 (Mononeuropathien der oberen Extremität: Kausalgie) gestrichen hat. Der medizinische Inhalt des ICD-10-Kodes G56.4 wird nun über den neuen ICD-10-Kode G90.60 (ICD-10-GM, Version 2019) abgebildet.
Grundsätzlich ist seit dem 1. Januar 2019 die ICD-10-GM-Kodierung in der Version 2019 anzuwenden.