PRAXISABRECHNUNG: Privatliquidation im Blick. Indikationsbezogen.- GOÄ-Abrechnungsaspekte bei der Behandlung von Kopfschmerzen

GOÄ-Abrechnung KopfschmerzDas zweite E-PAPER der PRAXISSERVICE-Reihe PRAXISABRECHNUNG KOMPAKT ist speziell auf die Indikation „KOPFSCHMERZ“ ausgerichtet ist. Eine Indikation, die häufig in den Arztpraxen von Neurologen und Nervenärzten vorkommt. Deshalb ist diese GOÄ-Ausgabe exklusiv für diese beiden Facharztgruppen aufbereitet. Sie ist sowohl für Praxisinhaber als auch für Praxis-Mitarbeiter in der Abrechnung aufbereitet. Es ist eine leicht umsetzbare Abrechnungshilfe die auch in der Klinik eingesetzt werden kann.

Erstellt wurde diese GOÄ-Abrechnungshilfe vom NEUROMEDIZIN.de-Abrechnungsexperten Dr. med. Wolfgang Goldmann. Er ist der Abrechnungsspezialist bei den Gebührenordnungen GOÄ und EBM und ein anerkannter ICD-10-GM-Kodierungsfachmann.

Die GOÄ-Abrechnungsziffern bei der Indikation „Kopfschmerz“ und die mögliche Vorgehensweise des Arztes bei einer Patientenbehandlung bei Kopfschmerzen sind in diesem E-PAPER an Praxisbeispielen in Form von GOÄ-Gleisen dargestellt. Denn häufig werden erbrachte, ärztliche Leistungen nicht abgerechnet, weil der Arzt die Kombinationsmöglichkeiten der GOÄ-Ziffern nicht kennt. Honorar für erbrachte Leistungen wird dabei verschenkt.

Um die Beispiele der PKV-Abrechnung komplett zu überblicken sind zusätzlich auch Hinweise auf die Diagnosen-Schlüssel des „ICD-10-GM 2018“ als eine Extra-Seite eingearbeitet. Die Diagnosen-Auswahl bezieht sich vorwiegend auf unspezifische ICD-10-GM 2018-Ziffern, die dann bei weiterer diagnostischer Abklärung spezifiziert werden können.

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Quellen-URL (abgerufen am 29.03.2024 - 02:11): http://www.neuromedizin.de/Praxisabrechnung/PRAXISABRECHNUNG--Privatliquidation-im-Blick--Indikationsbez.htm
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