Kinderrehabilitation: Flexirentengesetz räumt mehr Spielraum zur Ausgestaltung der Kinder- und Jugend-Reha ein.

Im letzten Jahr haben rund 54.500 Kinder und Jugendliche eine Rehabilitation der Rentenversicherung beantragt. Nachdem die Anträge auf Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren rückläufig waren, ist in 2017 im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 1,3 Prozent zu verzeichnen. In den Jahren zuvor gab es einen spürbaren Antragsrückgang. Wurden 2012 noch rund 67.200 Anträge bei der Rentenversicherung gestellt, waren es 2016 nur noch rund 53.800.

Grund ist, dass mit der Verabschiedung einer gemeinsamen Richtlinie zur Kinderrehabilitation mehr der Jüngsten in Deutschland den Zugang zu den Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung haben, da die Beantragung dadurch deutlich vereinfacht wurde. Dadurch kann jetzt die Deutsche Rentenversicherung Bund zukünftig noch besser dazu beitragen, dass Krankheiten und daraus resultierende Folgen bei jungen Menschen nicht bis ins Erwachsenenalter bestehen bleiben", sagte die Vorsitzende der Bundesvertreterversammlung, Gabriele Frenzer-Wolf, anlässlich des in Koblenz tagenden Gremiums. Mit der Verabschiedung dieser Richtlinie nutze die Deutsche Rentenversicherung aktiv den durch das Flexirentengesetz eingeräumten Spielraum zur Ausgestaltung der Kinder- und Jugend-Reha.

Frenzer-Wolf begrüßte die Ausweitung der bisher nur stationär zu erbringenden Leistungen um ambulante Angebote für Kinder und Jugendliche: "Die Deutsche Rentenversicherung kann nun flexibler und individueller auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen eingehen. Die Ausweitung der Kinder- und Jugend-Reha auf den ambulanten Bereich bietet zudem den Vorteil, dass die jungen Menschen in ihrem vertrauten Umfeld verbleiben können". Jens Dirk Wohlfeil, alternierender Vorsitzender der Bundesvertreterversammlung wies des Weiteren darauf hin, dass Kinder nach der neuen Richtlinie bei einer Rehabilitation nicht mehr nur bis zum 10. sondern bis zum 12. Lebensjahr Anspruch auf Begleitung durch einen Familienangehörigen haben - unabhängig von der Schwere der Erkrankung. Auch sei durch den Wegfall der 4-Jahresfrist für die Wiederholung einer Kinder- oder Jugend-Reha in Zukunft eine erneute Behandlung in deutlich kürzeren Abständen möglich.

Frenzer-Wolf machte weiterhin deutlich, dass die in der heute verabschiedeten Richtlinie enthaltenen Maßnahmen erreichen sollen, dass diese für Kinder und Jugendliche wichtige Leistung wieder verstärkt in Anspruch genommen wird.

Quelle: ots

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