Neue ZI-Website: Unterstützung für Ärzte bei der ICD-10-GM Diagnose-Kodierung- Voraussetzung für die richtige EBM-Abrechnung

Die ICD-10-Kodierung ist für alle Vertragsärzte seit dem Jahr 2000 gesetzlich verpflichtend. Die Kodierung ist also Voraussetzung für die richtige Abrechnung der ärztlichen Leistungen nach dem EBM. Ohne diese Begründung gibt es kein Honorar. Aktuell ist der ICD-10 GM, die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (10. Revision German Modification, Version 2017), verbindlich. Vollständig kodieren sichert Honoraransprüche. Es gibt im ICD-10-GM dreistellige, vierstellige und fünfstellige Schlüsselnummern. Es sollte immer eine möglichst vollständige Kodierung, d. h. die für die jeweilige ICD-10-Ziffer maximale Stellenzahl angestrebt werden. Der Arzt kann zwar die Dokumentation der Diagnosen an geschultes Personal delegieren, aber die Verantwortung für die Richtigkeit der Diagnosen bleibt beim Arzt. Durch die Erfassung der Diagnosen ist es möglich, die Morbidität der Patienten bundesweit zu messen.

Das Berliner Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat jetzt auf einer neuen Webseite für Ärzte eine ICD-10-Kodierhilfe bei der Diagnosenkodierung mit der ICD-10-GM zur Verfügung gestellt. Das bewusst klar gehaltene Design der kostenfreien Webseite ist frei von Werbung und lässt sich sowohl am PC als auch an mobilen Endgeräten, wie Tablets oder Smartphones, leicht bedienen. Die Suche erfolgt intuitiv über die Eingabe eines Suchbegriffs oder durch Navigation entlang der Struktur der ICD-10-GM.

Da bei der Privatliquidation auch immer mehr private Krankenversicherer eine genaue ICD-10-Kodierung auf der Rechnung verlangen, ist dies auch dafür eine gute Search-Quelle.

Abgerundet wird das Angebot durch fachliche Erläuterungen zu den jeweiligen Kodierungen, die vom Zi oder dem DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information) stammen. Die Kriterien und Hinweise des Zi wurden in langjähriger Arbeit und unter Beteiligung von Ärzten der verschiedenen Fachgebiete erarbeitet. Inzwischen wurden ca. 90 Prozent aller ICD-10-Kodes bearbeitet.

Nach Meinung von Dr. Dominik von Stillfried, Geschäftsführer des Zi, „gibt es keine andere Kodierhilfe, die so tiefgehend und detailliert den Kode der ICD-10-GM darstellt und den Benutzer auf Besonderheiten im Einzelfall aufmerksam macht“.

(Quelle PI/Zi)

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Quellen-URL (abgerufen am 20.04.2024 - 00:57): http://www.neuromedizin.de/Praxisabrechnung/Neue-ZI-Website--Unterstuetzung-fuer-Aerzte-der-ICD-10-GM-Di.htm
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