Heilmittelversorgung: Privatversicherte bevorzugt

Im Vergleich zu gesetzlich versicherten Patienten erhalten Privatpatienten eine umfangreichere und individuellere Versorgung, die sich auch in entsprechend höheren Heilmittelausgaben niederschlägt. Dies zeigen Ergebnisse einer jetzt veröffentlichten Studie des Wissenschaftlichen Instituts der Privaten Krankenversicherung (WIP). Zu den Heilmitteln gehören insbesondere Maßnahmen der Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie. Demnach lassen sich in der Heilmittelversorgung deutliche Unterschiede zwischen den privaten und den gesetzlichen Krankenversicherungen feststellen. Diese erstmalig durchgeführte Studie liefert dazu eine umfassende Darstellung. Die Heilmittelversorgung wird demnach bei den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wesentlich stärker eingeschränkt und reglementiert als bei den privaten Krankenversicherungen (PKV). Die „Gesetzlichen“ wirken in diesem Bereich zudem massiv auf das ärztliche Verordnungsverhalten ein. Neben Leistungsausschlüssen und -einschränkungen führen vor allem Richtgrößen und die Möglichkeit eines Regresses gegen den behandelnden Arzt in der GKV zu Rationierung. Im Jahr 2013 haben die Privatversicherten insgesamt 1.554 Mio. Euro für Heilmittel ausgegeben. Wären die PKV-Versicherten gesetzlich krankenversichert gewesen, hätte die GKV nur rund 618 Mio. Euro für sie aufgewendet, rechnet das Institut vor. Das WIP rechnet weiter vor, dass die Differenz zwischen den tatsächlichen Ausgaben und den hypothetischen Heilmittelausgaben der PKV-Versicherten in der GKV als Mehrumsatz der PKV im Heilmittelbereich bezeichnet werden kann. Er belief sich auf 936 Mio. Euro. Rein rechnerisch entfielen damit auf jede Praxis durchschnittlich 13.300 Euro Mehrumsatz im Jahr. (Quelle: wip)

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Quellen-URL (abgerufen am 20.04.2024 - 07:08): http://www.neuromedizin.de/Praxisabrechnung/Heilmittelversorgung--Privatversicherte-bevorzugt.htm
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