KVBW-Vertreterversammlung fordert weitgehende EBM-Änderungen beim Orientierungswert

Einstimmig haben die KVBW-Delegierten daher eine Resolution verabschiedet, die der Vorstand zur Abstimmung vorgelegt hat. Darin wird die KBV aufgefordert, in ihren Forderungskatalog zur Bundestagswahl im kommenden Jahr weitreichende Änderungen aufzunehmen. So soll künftig verpflichtend in die Berechnung des Orientierungspunktwertes die Preis- und Investitionsentwicklung in den Praxen, die zunehmende Versorgungstiefe und das steigende Anspruchsverhalten der Bevölkerung eingehen. Darüber hinaus sollen in die Anpassungsfaktoren des Orientierungswertes regionale Faktoren mit einfließen. „Ein Mitteltransfer von Bundesländern mit schlanken Versorgungsstrukturen in solche mit unwirtschaftlicheren ist abzulehnen”, heißt es in dem Entschluss. Weiter solle sich die Veränderungsrate nicht mehr ausschließlich an der Zahl gegebener Diagnosen orientieren, sondern die damit verbundene Versorgungstiefe berücksichtigen. Kosteneinsparungen durch Fallzahldegressionen sowie aus Wirtschaftlichkeitsreserven müssten den Ärzten und Psychotherapeuten und nicht nur den Krankenkassen zugutekommen. Ebenfalls fordert die Vertreterversammlung, dass künftig kassenartenspezifische Verträge ermöglicht werden sollen, „um tatsächliche Wettbewerbsstrukturen herzustellen.”

Der KVBW-Vorstandschef Dr. Norbert Metke hat in seiner Rede auf die gestiegenen Aufwendungen für Hygiene, IT-Ausstattung und Datenschutz hingewiesen. Der GKV-Spitzenverband, so Metke, hat seit Jahren nicht dazu veranlasst werden können, das Honorar den Leistungen der Ärzte sowie deren Kostenstrukturen adäquat anzupassen. „Seit langem müssten die Hausbesuche neu bewertet werden, die Kosten des gestiegenen Hygieneaufwandes werden seit Jahren ohne Lösungsansatz diskutiert. Auch sind die Aufwendungen für IT-Ausstattung, Datenschutz usw. deutlich gestiegen. Dies findet keinen Niederschlag in der eigentlich vorauszusetzenden Selbstverständlichkeit des GKV Spitzenverbandes, in der sogenannten Selbstverwaltung Versorgung optimal zu gestalten, womit sich die Frage stellt, ob nicht mehr regionale Gestaltungsspielräume der Selbstverwaltung eine Alternative zu versorgungsfremden zentralistischen Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes darstellen könnten. Hier müssen andere Regularien durch den Gesetzgeber mit deutlich vermehrten, regionalen Kompetenzen her.”

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