Hygienestress in der Praxis oder in der Klinik?

Jährlich werden rechtliche Rahmenbedingungen zum Hygienemanagement in überarbeiteter Form veröffentlicht, so unter anderem in 2011 das Infektionsschutzgesetz, in 2012 die KRINKOEmpfehlung zur Aufbereitung von Medizinprodukten, in 2013 die Biostoffverordnung und in diesem Jahr Ende März die TRBA 250. Dies hat Auswirkungen auf das Hygienemanagement der Arztpraxen und in den Kliniken. Was vor einem Jahr noch „erlaubt“ war, kann jetzt untersagt sein. Kündigen sich die Behörden zu einer Begehung an, stellen viele die Frage, ob sie noch rechtskonform arbeiten. Zusätzlich zur Alltagsarbeit tritt dann bei vielen noch der Begehungsstress ein – muss das sein?

Diese und viele weitere relevante Themen wurden mit ca. 300 Teilnehmern beim 3. B. Braun Hygienetag am 15. Oktober 2014 in der Kulturfabrik in Melsungen diskutiert. Niedergelassene Ärzte, Personal aus Praxen, medizinischen Versorgungszentren, Pflegediensten, Behörden und Gesundheitsämtern informierten sich einen Tag lang in Vorträgen und Workshops über die Anforderungen und Neuerungen des Infektionsschutzgesetzes, der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zur Aufbereitung von Medizinprodukten, der Biostoffverordnung und der erst in diesem Frühjahr überarbeiteten TRBA 250 (Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe). Sich immer wieder auf die gesetzlichen Änderungen einzustellen und bei Praxisbegehungen der Behörden ein gutes Hygienemanagement vorzuweisen, sei eine immerwährende Herausforderung, sagte der Moderator des B. Braun Hygienetages, Stefan Franke, Anwendungsspezialist Hygiene der B. Braun Melsungen AG.

Franke führte gemeinsam mit Dr. med. Markus Schimmelpfennig, Leiter der Hygieneabteilung des Gesundheitsamtes Region Kassel, durch den Tag. Schimmelpfennig stieg mit seinem Vortrag "Stress mit Hygiene?! Wie man Stress bei Begehungen aufbauen, ihn aber auch vermeiden kann" gleich ins Thema ein. Er räumte ein, dass es vor und während der Hygienebegehung einer Behörde in der Arztpraxis aus Unsicherheit zu Stress kommen könne. Doch letztendlich lasse sich dieses unangenehme Gefühl vermeiden, wenn beide Seiten eine Begegnungskultur pflegten und sich als gleichberechtigte Partner begegneten. "Wir haben ein gemeinsames Ziel: Hygiene zum Schutz unserer Patienten und von uns selbst". Ein regelmäßiges, regelkonformes Hygienemanagement vermeide Stress, weil die Einhaltung von Hygieneregeln zur Routine werde und darüber hinaus Haftungsfreistellung in juristischen Auseinandersetzungen bedeute. "Hygiene ist ein Entspanner, kein Stressor", schloss Schimmelpfennig.

Die TRBA 250 fordert Praxen

Dr. med. vet. Anne-Maren Marxen, Tierärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit, berichtete als Mitglied des Arbeitskreises für die in diesem Jahr geänderte TRBA 250 aus erster Hand über die Bedeutung der Bestimmungen und Neuerungen in der Praxis. Infolge der Neufassung der Biostoffverordnung im Jahr 2013 habe die TRBA 250, die für das Gesundheitswesen und die Wohlfahrtspflege einschließlich der ambulanten Pflege gilt, angepasst werden müssen. Die TRBA 250 fordert von den Praxen eine Gefährdungsbeurteilung der verschiedenen Tätigkeiten, die Festlegung von Schutzmaßnahmen, mindestens einmal im Jahr eine Unterweisung zu den Schutzmaßnahmen und Hinweise, wie ein Hygieneplan zu erstellen ist. Die in der Gefährdungsbeurteilung aufgelisteten Tätigkeiten werden in vier Schutzstufen eingeteilt. Für die Arztpraxis, so Marxen, seien lediglich die Mindestschutzmaßnahmen (Schutzstufe 1) und Schutzstufe 2 relevant. Zu den geforderten Maßnahmen in Schutzstufe 2 gehöre auch die Vermeidung von Nadelstichverletzungen. Auf die Frage aus dem Publikum, ob für intramuskuläre oder subkutane Injektionen immer Sicherheitsinstrumente benutzt werden sollten, antwortete Marxen: "Nach den TRBA-Regeln: ja. Wenn Sie es anders machen, sollten Sie das schriftlich niederlegen und begründen." Wie schon ihr Vorredner Schimmelpfennig wies sie darauf hin, dass nur Rechtssicherheit gegeben sei, wenn man sich genau an die Regel halte - also sichere Instrumente verwende.

Gesetzliche Vorschriften im Hygienemanagement

Im Hygienemanagement alle gesetzlichen Vorschriften aus den verschiedenen Bereichen - Sozialgesetzbuch V, Infektionsschutz-, Medizinprodukte- und Arbeitsschutzgesetz - einzuhalten, sei nicht einfach, räumte Stefan Franke, Anwendungsspezialist Hygiene der B. Braun Melsungen AG, vor seinen Zuhörern ein. In seinem Vortrag zur "Umsetzung neuer Regelungen im Hygienemanagement am Beispiel der TRBA 250 und der KRINKO-Empfehlung Aufbereitung" gab er praktische Tipps. Bei der Händehygiene zum Beispiel gelte, "so selten wie möglich waschen, so oft wie nötig desinfizieren", damit die Haut gesund bleibe. Praxisinhaber und Personal sollten für den Hygieneplan gemeinsam festlegen, wann in den Arbeitsabläufen die Hände zu desinfizieren sind. Franke machte darauf aufmerksam, dass die TRBA 250 nun verlange, einen Hautschutzplan für jede Praxis aufzustellen. Darin würden die zur Verfügung gestellten Desinfektions-, Wasch- und Pflegemittel aufgeführt werden und ihre Anwendung festgelegt.

Aufbereitung von Medizinprodukten

Für die Aufbereitung von Medizinprodukten empfahl Franke, auch wenn es in der KRINKO-Empfehlung dazu keine eindeutige Stellungnahme gebe, immer zwei Arbeitsschritte: erst reinigen und dann desinfizieren. Nur was zuvor wirklich sauber sei, könne man auch erfolgreich sterilisieren. Schließlich wies Franke darauf hin, dass vorsätzlich oder fahrlässig gemachte Fehler in der Aufbereitung von Medizinprodukten eine Ordnungswidrigkeit darstellten, die mit Bußgeld belegt werden kann.

Nicht nur die Vorträge, auch die Workshops zu Themen wie MRSA-Dekolonisierung, Hygiene in der Wundversorgung oder bei der Katheterisierung oder Haftungsrecht bei Hygienefehlern boten den Teilnehmern des B. Braun Hygienetages Information und Gelegenheit zur Diskussion untereinander und mit den Referenten. Ergänzend zu den Veranstaltungen des Tages konnten sich die Besucher in einer Fachausstellung über verschiedene Bereiche wie Flächendesinfektion, Sterilisation und Sterilisationsdokumentation, Händedesinfektion, Arbeitsschutz, Qualitätsmanagement und Notfallmanagement in Praxen informieren. (Quelle: Pressebox/map)

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Quellen-URL (abgerufen am 24.04.2024 - 08:58): http://www.neuromedizin.de/Produkte/Stress-mit-Hygiene-in-der-Praxis-in-der-Klinik-.htm
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