Heilmittelbehandlung - vertragsärztliche Verordnung für gesetzlich Krankenversicherte von 14 Tagen auf 28 Tage vom G-BA verlängert

Am 29. Juni 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Frist für den Beginn einer Heilmittelbehandlung nach einer vertragsärztlichen Verordnung für gesetzlich Krankenversicherte von 14 Tagen auf 28 Tage verlängert. Damit soll einem in den Praxen möglicherweise bestehenden Terminstau bei Heilmittelbehandlungen, die bedingt durch die Corona-Pandemie nicht begonnen werden konnten, entgegengewirkt werden. Die Sonderregelung gilt bis zum 30. September 2020.

Ab dem 1. Oktober 2020 gilt mit Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Richtlinien künftig regelhaft die Frist von 28 Tagen zum Beginn einer Heilmittelbehandlung. Ebenfalls bis zum 30. September 2020 verlängerte der G-BA die Sonderregelung, wonach Krankentransportfahrten zu nicht aufschiebbaren, zwingend notwendigen ambulanten Behandlungen von nachweislich an COVID-19-Erkrankten keiner vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse bedürfen. Dies gilt auch für Versicherte, die aufgrund einer behördlichen Anordnung unter Quarantäne stehen.

(map)
Zurück zur Startseite
Weitere Newsmeldungen
    • Was muss der Privatpatient bei der elektronischen eAU beachten?
      Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) löste seit dem Jahresbeginn die Papierkrankschreibung "Gelber Zettel" ab. Wer krankgeschrieben ist, muss seinem Arbeitgeber keinen gelben Zettel mehr vorlegen, sondern diese Bescheinigung geht jetzt von der Arztpraxis digital direkt an die jew...
      Mehr
    • Quo vadis GOÄ ?
      Welche Gebührenordnung kann schon ihren 28. Geburtstag feiern? Der EBM jedenfalls nicht. Die GOÄ existiert schon seit 1996 in der jetzigen Form. Die letzten öffentlichen Diskussionen über eine neue GOÄ wollten uns glauben machen, dass ihre Einführung unmittelbar vor der Tür steht. Rückschauend betra...
      Mehr
Zum Archiv

Quellen-URL (abgerufen am 20.04.2024 - 11:53): http://www.neuromedizin.de/Praxisabrechnung/Heilmittelbehandlung---vertragsaerztliche-Verordnung-fuer-ge.htm
Copyright © 2014 | http://www.neuromedizin.de ist ein Dienst der MedienCompany GmbH. | Medizin-Medienverlag | Amselweg 2, 83229 Aschau i. Chiemgau | Geschäftsführer: Beate Döring | Amtsgericht Traunstein | HRB 19711 | USt-IdNr.: DE 223237239