Endgültige Fassung des ICD-10-GM - Version 2021 bei DIMDI veröffentlicht

Ärzte und Dokumentare in Krankenhäusern sind verpflichtet, bei der Kodierung die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen; in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen sind die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) heranzuziehen. Die ICD-10-GM bildet zusammen mit dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) die Basis für die Entgeltsysteme in der ambulanten und stationären Versorgung. Diagnosen müssen im ambulanten und stationären Bereich nach der ICD-10-GM verschlüsselt werden. Die Verschlüsselung erfolgt auf der Basis des Systematischen Verzeichnisses der ICD-10-GM. Turnusmäßig werden jährlich neue Updates erstellt.

Endgültige Version ICD-10-GM 2021 veröffentlicht

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat jetzt die endgültige Fassung der ICD-10-GM Version 2021 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification) beim DIMDI veröffentlicht. In die neue Version flossen 46 Vorschläge ein, zumeist von medizinischen Fachgesellschaften und von Fachleuten aus Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken sowie aus weiteren Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Das zugehörige Alphabetische Verzeichnis mit seiner umfangreichen Sammlung an Krankheitsbezeichnungen und Synonymen erleichtert die Arbeit in der Praxis.

Seit Version 2019 gibt die WHO keine regelmäßigen Aktualisierungen mehr für die ICD-10 heraus. Jedoch werden von der WHO nicht belegte Schlüsselnummern bei Bedarf mit Inhalt belegt und in ggf. modifizierter Form in die ICD-10-GM übernommen. Zudem werden bei Bedarf neue nicht belegte Schlüsselnummern als Platzhalter für zukünftige Anforderungen eingeführt. Für die ICD-10-GM 2021 kommt beides zum Tragen.

Aufnahme COVID-19 durch WHO

Eine wichtige inhaltliche Änderung in der Version 2021 ist COVID-19:Aufnahme von durch die WHO mit Inhalt belegten Schlüsselnummern in modifizierter Form, sowie Belegung einer weiteren nicht belegten Schlüsselnummer für die Testung auf eine Infektion mit SARS-CoV-2.

Quelle: PI BfArM, 23.09.2020

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Quellen-URL (abgerufen am 19.04.2024 - 16:49): http://www.neuromedizin.de/Praxisabrechnung/Endgueltige-Fassung-des-ICD-10-GM---Version-2021-bei-DIMDI-v.htm
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