Ärger bei der GOÄ-Abrechnung vermeiden
Zunehmend sehen sich Ärzte hohen Rückforderungsansprüchen von privaten Krankenversicherungen ausgesetzt – und das oft genug auch rückwirkend über längere Zeiträume. Rechtsanwältin Cornelia Sauerbier stellt im Medizinrecht-Blog das Vorgehen vor und gibt Tipps, wie sich Ärzte zur Wehr setzen können. Sauerbier zufolge nutzen Krankenversicherer dabei die Furcht der Patienten, sich einerseits mit ihrem Arzt über die Behandlung auseinanderzusetzen, anderseits aber nicht alle Kosten erstattet zu bekommen. Die Krankenversicherungen erstatten dem Versicherten zunächst alle Behandlungskosten, lassen sich dann die Ansprüche abtreten und gehen daraufhin den Arzt an mit dem Vorwurf, er habe zu viel abgerechnet. Lässt sich der Arzt dann auf einen Vergleich ein, folgen weitere Rückforderungen, da der Arzt damit zugibt, für vergleichbare Behandlungen früher zu hohen Gebühren berechnet zu haben. Die Anwältin rät deshalb, mit allen Privatpatienten ein Abtretungsverbot zu vereinbaren, um dieses Risiko zu minimieren.
(mmh/map)
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Quellen-URL (abgerufen am 18.04.2024 - 17:32): http://www.neuromedizin.de/Praxisabrechnung/Aerger-bei-der-Abrechnung-vermeiden.htm
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