Apotheker können jetzt auch bei Privatpatienten Aut idem anwenden

Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. und der Deutsche Apothekerverband haben sich seit Jahren für eine Aut idem-Regelung für Privatversicherte eingesetzt. Durch die „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung“ ist diese sogenannte Aut-idem-Regelung neben der GKV auch für die private Krankenversicherungen (PKV) eingeführt.

Auch bei privatversicherten Patienten können Apotheker nun verordnete Medikamente durch wirkstoffgleiche Arzneimittel ersetzen, die preisgünstiger als das Original sind. Die Neuregelung können auch Beihilfeempfänger und Selbstzahler in Anspruch nehmen, zum Beispiel bei Arzneimittelausgaben im Rahmen eines Selbstbehalts: Für sie gilt die Neuregelung gleichermaßen.

Strenge Voraussetzungen

Dabei gelten strenge Voraussetzungen: So muss das Ersatz-Medikament nicht nur „in Wirkstärke und Packungsgröße“ mit dem Original identisch und für das gleiche Anwendungsgebiet zugelassen sein, sondern auch „die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform“ besitzen.

Einverständnis der Versicherten notwendig

Anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung – wo der Austausch des ursprünglich verordneten Arzneimittels durch ein preisgünstigeres oder rabattiertes Medikament verpflichtend für die Apotheke ist, sofern der Arzt dies nicht ausdrücklich ausschließt – setzt die neue Regelung in der PKV zusätzlich das Einverständnis der Versicherten voraus.

Wahlfreiheit für Privatversicherte bleibt

Somit gibt es am Ende mehr Wahlfreiheit für die privatversicherten Patienten. Die Auswahlmöglichkeiten der Patienten erstrecken sich beispielsweise, anders als in der GKV, auf alle Hersteller. Gleichzeitig bleibt die ärztliche Therapiefreiheit voll erhalten. Auch das in der PKV gültige Prinzip der lebenslangen Vertragstreue wird nicht angetastet. PKV-Unternehmen können ihre Bestandsversicherten lediglich auf die Möglichkeit preisgünstiger Alternativen hinweisen, ohne sie zu dieser Entscheidung nötigen zu dürfen.

Quelle: PI PKV, 24.10.2019

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Quellen-URL (abgerufen am 29.03.2024 - 12:17): http://www.neuromedizin.de/Patienten/Apotheker-koennen-jetzt-auch-bei-Privatpatienten-Aut-idem-an.htm
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