Hyperbare Oxygenierung zum Schutz vor neuropsychiatrischen Spätfolgen nach akuter Kohlenmonoxidvergiftung nicht geeignet

Wissenschaftler des Department of Emergency Medicine, Soonchunhyang University Bucheon Hospital, Bucheon, Republik von Korea, haben im Rahmen einer prospektiven Beobachtungsstudie die Effektivität einer normobaren Oxygenierung (NBO) mit der einer hyperbaren Oxygenierung zum Schutz vor neuropsychiatrischen Spätfolgen nach akuter Kohlenmonoxidvergiftung verglichen. Studienteilnehmer waren 224 Patienten, die im Zeitraum zwischen 2016 und 2019 mit einer akuten Kohlenmonoxidvergiftung in die Notaufnahme eingeliefert wurden. Bei allen Patienten wurde untersucht, ob innerhalb von 6 Monaten nach der Vergiftung neuropsychiatrische Spätfolgen zu beobachten waren. Insgesamt 26 Patienten wurden mit der NBO und die übrigen 198 mit der HBO behandelt. Es zeigte sich, dass in 40 Fällen neuropsychiatrische Spätfolgen zu verzeichnen waren. Die weiteren Analysen ergaben, dass es signifikante Unterschiede zwischen der NBO- und der HBO-Gruppe bezüglich des Carboxyhämoglobins, eines Bewusstseinsverlustes, des Auftretens und der Ausprägung von Schwindel und Brustschmerzen sowie der Hospitalisierung und der Dauer des stationären Aufenthaltes gab. Die Inzidenz von neuropsychiatrischen Spätfolgen war mit 19,2 % in der HBO-Gruppe zwar höher als in der NBO-Gruppe (7,7 %), der Unterschied war aber nicht signifikant. Nach dem Propensity-Score-Matching zeigte sich dann auch, dass sich die Inzidenz neuropsychiatrischer Spätfolgen zwischen den mit der NBO und den mit der HBO therapierten Patienten nicht voneinander unterschied (8,3 % versus 10,4 %, p > 0.99).

Bei Patienten mit einer akuten Kohlenmonoxidvergiftung gibt es zwischen einer normobaren und einer hyperbaren Oxygenierungstherapie keine Unterschiede hinsichtlich der Inzidenz neuropsychiatrischer Spätfolgen, so die Studienautoren abschließend.

(drs)
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Quellen-URL (abgerufen am 20.04.2024 - 08:34): http://www.neuromedizin.de/Neuro-Intensivmedizin/Hyperbare-Oxygenierung-zum-Schutz-vor-neuropsychiatrischen-S.htm
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