Neuer MFA-Gehaltstarifvertrag 2019/2020 vereinbart. Gültig ab 1. April 2019 bis Ende 2020- Ausbildungsvergütungen steigen

Die Tarifpartner für Medizinische Fachangestellte haben am 20. März 2019 den neuen MFA-Gehaltstarifvertrag 2019/2020, gültig ab 1.4.2019, veröffentlicht. Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) vereinbarten 4,5 Prozent mehr Gehalt in zwei Stufen. Demnach erhöhen sich die Gehälter in der Tätigkeitsgruppe I um insgesamt 4,5 Prozent. Zunächst zum 1. April 2019 um 2,5 Prozent und ab 1. April 2020 um weitere 2 Prozent. Der neue Gehaltstarifvertrag gilt bis Ende 2020.

Gehaltssteigerungen in allen Tätigkeitsgruppen

In der ersten Tätigkeitsgruppe beginnen die Tarifgehälter in den ersten vier Berufsjahren ab dem 1. April 2019 bei 1.931,56 Euro und ab dem 1. April 2020 bei 1.970,19 Euro. Bei entsprechenden Weiterbildungen kommen die im Tarifvertrag vereinbarten Zuschläge von 7,5 Prozent in Tätigkeitsgruppe II bis 50 Prozent in Tätigkeitsgruppe VI hinzu. Außerdem erhöhen sich die Gehälter mit den Berufsjahren.

Ausbildungsvergütungen steigen

Zudem steigen die monatlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen um jeweils 60 Euro. Sie betragen damit ab dem 1. April 2019 im ersten Ausbildungsjahr 865 Euro, im zweiten 910 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 960 Euro.

Stimmen der Verhandlungsführer

Der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, Erik Bodendieck, wertet den Tarifabschluss als eine angemessene Umsetzung der erwarteten Zuwächse beim ärztlichen Honorarvolumen für 2019. „Damit der Beruf Medizinische/r Fachangestellte/r in Zeiten des Fachkräftemangels insbesondere für Schulabgänger/innen weiterhin attraktiv bleibt, werden neben den Gehältern für die MFA ebenfalls die Ausbildungsvergütungen entsprechend angehoben“, so der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer.

Carmen Gandila, Vizepräsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V., erklärte dazu: „Wir haben einen guten Kompromiss gefunden, der auch die erfahrenen Kolleginnen und Kollegen berücksichtigt. Es war uns wichtig, den Beruf nicht nur für die Auszubildenden finanziell interessant zu gestalten. Um aus den derzeit bestehenden Fachkräfteengpässen keinen Fachkräftemangel werden zu lassen, fordern wir die Arbeitgeber auf, diese Mindestarbeitsbedingungen für ihre Beschäftigten auch umzusetzen.“

(Quelle: PI VMF)

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