Achtung bei Minijobs
Ob MFA in Teilzeit, Verwaltungshilfe oder Reinigungskraft: Auch in Arztpraxen sind häufig Angestellte im Rahmen von Mini- oder Midijobs beschäftigt. Dabei wird häufig übersehen, dass auf dieser Grundlage beschäftigte Mitarbeiter in weiten Bereichen die gleichen Rechte und Pflichten haben wie Vollzeitkräfte. Die Minijob-Zentrale gibt Arbeitgebern einen umfassenden Überblick, was sie bei solchen Beschäftigungsverhältnissen zu beachten haben. So haben etwa auch Mini- und Midijobber Anspruch auf einen Arbeitsvertrag, der Details wie Arbeitszeiten, Aufgabenbereiche oder Kündigungsfristen regelt. Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Elternzeit gelten ebenso für Teilzeitkräfte. Zahlt ein Praxisinhaber Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, haben alle Mitarbeiter darauf Anspruch, unabhängig vom Arbeitspensum. Besondere Bestimmungen gelten für Minijobber, die ihre Tätigkeit seit Anfang 2013 aufgenommen haben, da auch für sie mittlerweile die Rentenversicherungspflicht greift.
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Quellen-URL (abgerufen am 29.03.2024 - 05:59): http://www.neuromedizin.de/MFAheute/Achtung-bei-Minijobs.htm
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