Neuer Tarifabschluss für Klinikärzte steht. 3,35 Prozent mehr Lohn und mehr Urlaubstage- Marburger Bund einigt sich mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

Nach langen Verhandlungen haben sich die Verhandlungskommissionen des Marburger Bundes (MB) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf einen Tarifabschluss geeinigt. Der neue Tarifvertrag sieht eine Reihe von Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen vor, unter anderem zusätzliche Urlaubstage. Die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern steigen rückwirkend zum 1. Oktober 2021 um 3,35 Prozent. Allerdings soll bereits zum 1. Januar 2023 angesichts der Preisentwicklung erneut über die Gehälter verhandelt werden.

Begrenzung von Bereitschaftsdiensten 

Bei der Begrenzung von Bereitschaftsdiensten in den Klinken hat der Marburger Bund den von ihm geforderten kalendermonatlichen Bezugszeitraum durchsetzen können. Bisher galt für die Höchstgrenze von vier Diensten eine Durchschnittsberechnung innerhalb eines Kalenderhalbjahres. Grundsätzlich dürfen nunmehr nur bis zu vier Bereitschaftsdienste innerhalb eines Kalendermonats angeordnet werden. Zusätzliche Dienste sind in jedem Fall zuschlagspflichtig.

Anspruch auf arbeitsfreie Wochenenden künftig für alle Ärztinnen und Ärzte

Der bisherige Anspruch auf arbeitsfreie Wochenenden wird künftig für alle Ärztinnen und Ärzte gelten, unabhängig von der jeweiligen Dienstform. Bei der Anordnung von Arbeitsleistungen (regelmäßige Arbeit, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft) dürfen Ärztinnen und Ärzte innerhalb eines Kalendermonats grundsätzlich an höchstens zwei Wochenenden (Freitag ab 21 Uhr bis Montag 5 Uhr) pro Monat zu Arbeitsleistungen herangezogen werden.

Rufbereitschaften auf eine neuer Höchstgrenze

Für Rufbereitschaften, sogenannte Hintergrunddienste, bei denen sich Ärztinnen und Ärzte für einen Einsatz auf Abruf bereithalten, haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine neue Höchstgrenze von 13 Rufbereitschaften im Kalendermonat verständigt. Bei diesen und allen weiteren Regelungen zu Diensten außerhalb der Regelarbeitszeit wird die Höchstbelastung für teilzeitbeschäftigte Ärztinnen und Ärzte entsprechend angepasst.

Dauerhaft einen zusätzlichen Urlaubstag pro Jahr

Die Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Kliniken erhalten dauerhaft einen zusätzlichen Urlaubstag pro Jahr. Zudem sind die Hürden für einen Anspruch auf Zusatzurlaub nach sehr belastenden Bereitschaftsdiensten in der Nacht deutlich abgesenkt worden. Ab 1. Januar 2023 erhalten Ärztinnen und Ärzte bereits bei Ableistung von 144 Nachtdienststunden einen Tag Zusatzurlaub im Jahr, bei Ableistung von insgesamt 288 Stunden wie bisher zwei Tage Zusatzurlaub. Darüber hinaus erhalten Ärztinnen und Ärzte, die beispielsweise wegen etwaiger Personalengpässe besonders viele Bereitschaftsdienste im Kalenderhalbjahr geleistet haben, weitere Zusatzurlaubstage. Diese Regelung gilt ebenfalls ab 1. Januar 2023.

Dienstplanung

Halten die Kliniken die im Tarifvertrag bereits verankerte Frist zur Dienstplanung nicht ein, erhöht sich ab 1. Januar 2023 der deshalb fällige Zuschlag von 10 auf 17,5 Prozent. Die Dienstpläne müssen spätestens einen Monat vor Beginn des jeweiligen Planungszeitraums aufgestellt sein. Auch bei kurzfristigen Inanspruchnahmen müssen die Kliniken künftig einen erhöhten Zuschlag von 17,5 Prozent bezahlen.

Elektronischer Heilberufsausweis für Ärzte nun kostenfrei

Ab sofort sind die Kliniken zudem verpflichtet, die Kosten für den elektronischen Heilberufsausweis für Ärzte (eHBA) allein zu tragen. Bislang wurden die Kosten in Höhe von knapp 500 Euro für fünf Jahre meist nur anteilig finanziert.

Quelle: PI, Marburger Bund, 05.05.2022

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