Medizinstudierenden-Auswahl: Multiple Mini-Interviews sagen psychosoziale Kompetenzen voraus

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Numerus Clausus im Dezember 2017 erarbeitet die Kultusministerkonferenz neue Gesetze für die Medizinstudierenden-Auswahl. Der „Masterplan Medizinstudium 2020“ fordert unter anderem, bei der Auswahl soziale und kommunikative Fähigkeiten einzubeziehen. Als erste Medizinische Fakultät in Deutschland führte das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) bereits 2009 Multiple Mini-Interviews zur Messung psychosozialer Kompetenzen von Studienplatzbewerberinnen und -bewerbern ein. Hierbei werden die Bewerber an neun verschiedenen Stationen jeweils fünf Minuten lang bewertet. Unter anderem müssen sie in einem Arzt-Patienten-Gespräch mit einem von einem Schauspieler dargestellten Patienten ihre kommunikativen und sozialen Fähigkeiten beweisen. So entsteht ein aus vielen Einzelurteilen unterschiedlicher Juroren zusammengesetztes Gesamtbild, das eine objektivere Bewertung als bei klassischen Interviews erlaubt.

Multiple Mini-Interviews

Mithilfe von Multiplen Mini-Interviews lassen sich die psychosozialen Fähigkeiten angehender Mediziner vorhersagen. Das haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) in einer Studie unter Leitung von Mirjana Knorr aus dem Institut für Biochemie und Molekulare Zellbiologie herausgefunden. So wurden Medizinstudierende, die in den Interviews gute Ergebnisse erzielt hatten, auch bei einem späteren Praktikum bei niedergelassenen Hausärzten besser bewertet. Außerdem schnitten diese Studierenden besser bei Prüfungen zu praktischen und kommunikativen Fähigkeiten ab. Die Ergebnisse der Studie veröffentlichten die Wissenschaftler in BMC Medical Education.

Studienergebnisse

„Die Studienergebnisse zeigen, dass sich der hohe Aufwand der Studierendenauswahl am UKE lohnt. Wir finden durch die Interviews kompetente Studierende, die in unserem Modellstudiengang iMED schon in den ersten Semestern gut mit Patienten umgehen können. Zugleich verdeutlicht die Studie, dass wir bestens auf die neuen Auswahlgesetze zum Medizinstudium vorbereitet sind“, sagt Prof. Dr. Wolfgang Hampe, Leiter der AG Auswahlverfahren im UKE.

Die Studie wurde im Rahmen des Teilprojekts „Auswahlverfahren Medizin“ des Universitätskollegs Hamburg durchgeführt, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit 536.000 Euro gefördert wurde. Die Arbeitsgruppe Auswahlverfahren des UKE hat als Verbundkoordinator gemeinsam mit den Universitäten Augsburg, Charité Berlin, Göttingen, Heidelberg, Münster und Saarbrücken eine weitere Förderung zur Erforschung der Studierendenauswahl beantragt.

Original-Literatur: Mirjana Knorr, Anja Schwibbe, Maren Ehrhardt, Janina Lackamp, Stefan Zimmermann, Wolfgang Hampe (2018) Validity evidence for the Hamburg multiple mini-interview. BMC Medical Education 2018 18:106.

(Quelle: UKE)

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